Neben der Einhaltung gesetzlicher Formvorschriften gelten Kürze und Klarheit einer letztwilligen Verfügung als besonders empfehlenswerte Vorsorge gegen spätere Anfechtungsambitionen. Selbst an sich klare Begrifflichkeiten, wie „vorhandenes Bargeld“ bieten immer wieder Anlass zur Frage, was exakt damit nun eigentlich gemeint sein…