Ehescheidungsverfahren ziehen sich vereinzelt durchaus über Jahre und die Streitparteien sind oft allein mit der Trennungsthematik dermaßen belastet, dass sie erbrechtlichen Erwägungen „nicht auch noch“ Aufmerksamkeit schenken möchten. Hinzu kommt ein weit verbreiteter Irrglaube, wonach bereits die Gerichtsanhängigkeit eines Scheidungsverfahrens…