Immer wieder kommt es vor, dass nach fremdverschuldeten Unfällen, ärztlichen Behandlungsfehlern und dergleichen, die von den daraus resultierenden Schmerzen betroffene Person verstirbt, noch bevor das Schadensereignis mit den Schädigern bzw deren Haftpflichtversicherungen reguliert werden konnte. In derartigen Konstellationen stellt sich…

Gemäß § 1295 Abs 1 ABGB ist „Jedermann … berechtigt, von dem Beschädiger den Ersatz des Schadens, welchen dieser ihm aus Verschulden zugefügt hat, zu fordern; der Schade mag durch Übertretung einer Vertragspflicht oder ohne Beziehung auf einen Vertrag verursacht…