Die Rechtsprechung zur Höhe der Entschädigung, des Entgelts und dem Aufwandersatz von Verlassenschaftskuratoren ist uneinheitlich und stark abhängig davon, in welchem Landesgerichtssprengel das betreffende Verlassenschaftsverfahren anhängig ist. Das liegt daran, dass der Instanzenzug bei den jeweiligen Landesgerichten endet und Revisionsrekurse…

An sich können Parteien eines Verlassenschaftsverfahrens ihre Angelegenheiten auch ohne anwaltliche Begleitung regeln. Lediglich im Rechtsmittelverfahren gilt, dass in zweiter Instanz (Rekurs) nur Rechtsanwälte oder Notare vertretungsbefugt sind und sich die Parteien in dritter Instanz vor dem Obersten Gerichtshof (Revisionsrekurs)…