Wer unbedingt sein Mütchen gegenüber dem Verstorbenen oder seinen (anderen) Angehörigen kühlen will in Form der Verlegung oder Veränderung der Grabstelle, sei vor den damit potenziell verbundenen Haftungsfolgen gewarnt. Darauf wurde bereits in einer Reihe von Blogbeiträgen hingewiesen, etwa zur…

In einer seinerzeit viel beachteten Entscheidung vom 17.12.2003, 7 Ob 285/03t, ÖJZ-LSK 2004/109 = RZ 2004,138 = EvBl 2004/106, 500 = EFSlg 104.593 = SZ 2003/176, hat der Oberste Gerichtshof richtungsweisende Parameter vorgegeben, wie Zerwürfnisse im Zusammenhang mit der Grabgestaltung in rechtlicher Hinsicht zu lösen…