Erbrecht hält als Spezialmaterie selbst für ausgewiesene ExpertInnen immer wieder ungeahnte Fallkonstellationen und Überraschungen bereit. Umso sorgfältiger und vorausschauender gilt es vertragliche Vereinbarungen oder letztwillige Verfügungen zu gestalten. Die hier zu beachtenden Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten beschränken sich dabei keineswegs…

Gemäß § 776 ABGB kann der Pflichtteil letztwillig auf die Hälfte gemindert werden, wenn zwischen dem dies Verfügenden und einem Pflichtteilsberechtigten zu keiner Zeit oder zumindest über einen längeren Zeitraum vor dem Tod des Verfügenden kein Naheverhältnis bestand, wie es zwischen…

Einsamkeit im Alter grassiert nicht erst seit Covid-19, sie hat unsere Gesellschaft längst fest im Griff – Tendenz steigend! Nachdem die Aussicht auf ein ansehnliches Erbe immer schon zu den tragenden Argumenten für Angehörigenbesuche zählte, setzen kluge ältere Menschen genau…

Wer ein Erbe ausschlägt verzichtet unwiderruflich auf seinen Anteil am Nachlass (siehe dazu den Blog vom 14.08.2015: „Achtung! Die Ausschlagung einer Erbschaft ist unwiderruflich!“). Die Gründe dafür sind vielfältig. Manche wollen mit dem Verstorbenen auch nach dessen Tod einfach nichts…

Ein wesentlicher Teil der Ersparnisse Verstorbener besteht häufig aus Lebensversicherungen. Die Erwartung namhafter Ausschüttungsbeträge weckt natürlich Begehrlichkeiten und so stellt sich meist relativ akut die Frage, wem sie denn nun zufließen sollen. Der Vertragsabschluss liegt dabei nicht selten bereits Jahre…

Josef stehen die Haare zu Berge, wenn er über seine Pflichtteilsberechtigten nachdenkt. Um dieses Horrorszenario zu mildern, tauscht er sein Vermögen in Diamanten ein. Zu guter Letzt vergräbt er sie im afrikanischen Urwald, wo sie gewiss niemand finden kann. Aber…

Nein. Gemäß § 765 ABGB erwerben Pflichtteilsberechtigte den Anspruch für sich und ihre Nachfolger erst mit dem Tod des Verstorbenen und können den Geldpflichtteil überdies frühestens ein Jahr später fordern. Außerdem sieht das Gesetz eine Reihe von Stundungsmöglichkeiten vor, und…

Für „bekannte“ Erben oder Pflichtteilsberechtigte, aber auch für Vermächtnisnehmer (Legatare), deren Aufenthalt unbekannt ist, hat das Verlassenschaftsgericht von Amts wegen oder auf Antrag einen Abwesenheitskurator zu bestellen. Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 24.08.2005 3 Ob 49/05k, SZ 2005/114,…

Die Vertretung und Verwaltung der Verlassenschaft steht gemäß § 810 Abs 1 ABGB grundsätzlich den Erben zu, sobald sie ihr Erbrecht hinreichend ausgewiesen und gültige Erbantrittserklärungen abgegeben haben, es sei denn, das Verlassenschaftsgericht trifft anderslautende Anordnungen. Werden hingegen keine oder…