Haben Verstorbene in einer Lebensversicherungspolizze Bezugsberechtigte vorgesehen, fällt die auszuzahlende Versicherungssumme nicht in die Verlassenschaft. Unter der Voraussetzung, dass es sich dabei um eine unentgeltliche Zuwendung handelt, ist sie dennoch im Rahmen der Pflichtteilsbemessung zu berücksichtigen (Hinzu‑ und Anrechnung). Allerdings…