Das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) sieht sieben Stufen vor, nach denen sich die Höhe des monatlichen (zwölfmal jährlich) gebührenden Pflegegelds bemisst. Entsprechend bedeutsam ist also die Einordnung Betroffener. § 4 Abs 2 BPGG normiert dazu folgende Rahmenbedingungen: Stufe 1: für Personen, deren…
Das Pflegegeld gebührt nach § 5 Abs 1 des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG) zwölfmal jährlich. Seine Höhe richtet sich nach der jeweiligen Einordnung Betroffener in eine der sieben Pflegestufen. Der in § 5 Abs 1 BPGG vorgesehene Tarif ist nach § 5…