Bei letztwilligen Verfügungen von Menschen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit und fraglicher Testierfähigkeit sind stets besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. Abgesehen von speziellen Formvorschriften und den rechtlichen Rahmenbedingungen, die zu beachten sind, empfiehlt es sich, jedenfalls auch medizinische Sachverständige beizuziehen und im Zuge der…
In einem sehr lesenswerten Artikel „Befugnisse von Angehörigen nichtärztlicher Gesundheitsberufe nach Eintritt des Todes“ in der Ausgabe 6/2023 der Österreichischen Zeitschrift für Pflegerecht (ÖZPR) 164, macht Frau Dr.in Alexandra Holzer darauf aufmerksam, dass die Befugnisse von Berufsangehörigen nichtärztlicher Gesundheitsberufe nach…