Eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen sehen Geschenkannahmeverbote für Pflege- und Betreuungspersonen vor. Beispielsweise ist es nach § 5 Abs 1 Salzburger Sozialbetreuungsberufegesetz Angehörigen der Sozialbetreuungsberufe untersagt, im Hinblick auf ihre Tätigkeit für sich oder einen Dritten von den betreuten…

Schädiger haben nach ständiger Rechtsprechung unter anderem auch jene Pflegekosten zu ersetzen, die mit dem Schadensereignis in kausalem Zusammenhang stehen. Übernehmen Familienangehörige diese Pflegeleistungen, muss der tatsächliche Pflegebedarf konkret ermittelt und nach seinem objektiven Wert abgegolten werden. Klarstellend konstatiert der…