Schädiger haben nach ständiger Rechtsprechung unter anderem auch jene Pflegekosten zu ersetzen, die mit dem Schadensereignis in kausalem Zusammenhang stehen. Übernehmen Familienangehörige diese Pflegeleistungen, muss der tatsächliche Pflegebedarf konkret ermittelt und nach seinem objektiven Wert abgegolten werden. Klarstellend konstatiert der…

Das Pflegegeld nach den Bestimmungen des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG) hat den Zweck, in Form eines Beitrags pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes…