Die Nonchalance im Umgang mit letztwilligen Verfügungen erstaunt immer wieder und zeigt in der Entscheidung des OLG München vom 23.07.2024, 33 Wx 329/23, ZErb 2024/10, 390, ein Praxisbeispiel, wie man es sich zu Warnzwecken nicht origineller hätte ausdenken können. Die…