Nicht selten war bei betagten Verstorbenen bereits geraume Zeit vor ihrem Ableben ein Erwachsenenschutzverfahren (früher: „Sachwalterschaftsverfahren“) anhängig, woraus sich allenfalls Zweifel an der Testierfähigkeit im Zeitpunkt der Testamentserrichtung ableiten lassen könnten. Wichtige Anhaltspunkte dafür finden sich naturgemäß in den Behandlungsunterlagen…
Die Anordnung einer Obduktion ist stets im Spannungsverhältnis zwischen den Interessen der Allgemeinheit, den postmortalen Persönlichkeitsrechten der verstorbenen Person und den Pietätsansprüchen ihrer Angehörigen zu sehen. Die rechtlichen Vorgaben dazu sind reichhaltig, verstreut in diversen Normen des Bundes und der…