Standen der Erblasser und der Pflichtteilsberechtigte zu keiner Zeit in einem Naheverhältnis, wie es in der Familie zwischen solchen Verwandten gewöhnlich besteht, so kann der Erblasser gemäß § 773a ABGB den Pflichtteil auf die Hälfte mindern, es sei denn, er…

Eine der umstrittensten, potenziell unfairsten und streitgeneigtesten Bestimmungen des österreichischen Erbrechts sieht in § 773a ABGB die Möglichkeit einer außerordentlichen Pflichtteilsminderung auf die Hälfte vor. Sie wird hauptsächlich von Vätern in Anspruch genommen, die sich ohnehin zu Lebzeiten nicht um…