Grundsätzlich kann jeder nur für sich selbst letztwillige Anordnungen vorsehen, also nicht etwa auch über den Nachlass einer anderen Person eigenmächtig bestimmen. § 586 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) sieht zudem vor, dass in der Regel ein und dieselbe schriftliche…

Speziell in Patchworkfamilien liegen oft emotionale Welten zwischen den persönlichen Bezugspersonen von Kindern und ihren Angehörigen im rechtlichen Sinne. Bisherige Selbstverständlichkeiten, wie das Versprechen, sich bei Bedarf um den Nachwuchs des Partners zu kümmern, stoßen nach dem Ableben eines Elternteils…