Mit 01.01.2017 ist der Großteil des Erbrechtsänderungsgesetzes 2015 in Kraft getreten. Seither sind umfangreiche Neuerungen zu beachten, insbesondere auch im Zusammenhang mit diversen Formvorschriften. Immer schon galt: „Besser kein Testament als ein schlechtes!“ (Blog vom 09.10.2015). Die Zeiten, als sich…

Bis 31.12.2016 war für alle „fremdhändigen Verfügungen“ die mündliche Bekräftigung des Testators gegenüber drei Zeugen, „daß der Aufsatz seinen letzten Willen enthalte“ (§ 579 ABGB alte Fassung) absolute Gültigkeitsvoraussetzung. Seit 01.01.2017 wurde diese so genannte „Nuncupatio“ von einer schriftlichen Bekräftigung…

Nicht jeder ist geeignet als Testamentszeuge. Die gesetzlichen Vorgaben sehen auch nach dem Inkrafttreten des Erbrechtsänderungsgesetzes 2015 (im Wesentlichen) per 01.01.2017 spezifische Anforderungen vor, die einen „fähigen Zeugen“ ausmachen. Diese betrafen und betreffen weiterhin hauptsächlich Mindestalter, geistige und körperliche Eigenschaften…