Aus österreichischer Perspektive klingt die Frage nach drohenden Versorgungsengpässen im Bereich des Notariats wie ein verspäteter Aprilscherz. Zu unterschiedlich sind die standesrechtlichen und wohl auch wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Verhältnis zu Deutschland, wo rd 1.500 „Nur-Notaren“ rd 5.600 „Anwalts-Notaren“ gegenüberstehen, einer…

Die Vertretung und Verwaltung der Verlassenschaft steht gemäß § 810 Abs 1 ABGB grundsätzlich den Erben zu, sobald sie ihr Erbrecht hinreichend ausgewiesen und gültige Erbantrittserklärungen abgegeben haben, es sei denn, das Verlassenschaftsgericht trifft anderslautende Anordnungen. Werden hingegen keine oder…