Mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) wurden unter anderem auch die Fälligkeitsregeln für Pflichtteilsansprüche neu geregelt. Für Todesfälle ab 01.01.2017 sieht § 765 ABGB nF vor, dass der Pflichtteilsanspruch zwar weiterhin mit dem Tod des Verstorbenen erworben wird, aber -…