Der sogenannte „Unvergleichsfall", auch als „Nichtvertragsfall" bezeichnet, liegt vor, wenn in Übergabsverträgen enthaltene Versorgungsleistungen als Ausgedinge, wie etwa Lebensmittel, Botendienste, Betreuung, Pflege etc von den Übernehmern nicht oder jedenfalls nicht in gehöriger Weise erbracht werden. Ist also den Ausgedingsberechtigten (Übergebern)…

Speziell in bäuerlichen Übergabeverträgen ist der Vorbehalt eines so genannten „Austrags“ oder „Ausgedinges“ nach wie vor üblich. Im Wesentlichen wird dabei den Übergebern neben einem Wohnungsgebrauchsrecht auch die Versorgung mit diversen Naturalien (beispielsweise Lebensmittel, Heizmaterial etc), mit Dienstleistungen (etwa Reinigung,…