Der sogenannte „Unvergleichsfall", auch als „Nichtvertragsfall" bezeichnet, liegt vor, wenn in Übergabsverträgen enthaltene Versorgungsleistungen als Ausgedinge, wie etwa Lebensmittel, Botendienste, Betreuung, Pflege etc von den Übernehmern nicht oder jedenfalls nicht in gehöriger Weise erbracht werden. Ist also den Ausgedingsberechtigten (Übergebern)…