Noch nicht geborene, aber zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugte Personen („Nasciturus“) können die Erbschaft erwerben, und zwar ganz unabhängig davon, ob sie letztwillig bedacht wurden oder als gesetzliche Erben zum Zug kommen. Sie werden unter der Voraussetzung ihrer Lebendgeburt…

Das österreichische Verlassenschaftsverfahren ist traditionell ausgesprochen fürsorglich gestaltet. Um die Verlassenschaft und die Wahrung aller Parteiinteressen kümmern sich das Verlassenschaftsgericht und der nach der Geschäftsverteilung zuständige Notar als Gerichtskommissär, sodass in den allermeisten Fällen ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Vereinzelt…