Das österreichische Verlassenschaftsverfahren ist traditionell ausgesprochen fürsorglich gestaltet. Um die Verlassenschaft und die Wahrung aller Parteiinteressen kümmern sich das Verlassenschaftsgericht und der nach der Geschäftsverteilung zuständige Notar als Gerichtskommissär, sodass in den allermeisten Fällen ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Vereinzelt…
Im Blog vom 26.01.2018 wurde der Frage nachgegangen, wie man sich als Gläubiger einer verstorbenen Person gegen eine unter Umständen nachteilige Vermengung des Nachlassvermögens mit jenem der Erben schützen kann („Die „Nachlassseparation“ als Vorsichtsmaßnahme gegen überschuldete Erben“). Dieses Erfordernis resultiert…
Zwischen dem Tod des Verstorbenen und der gerichtlichen „Einantwortung“ seines Nachlasses an die Erben findet in Österreich das so genannte „Verlassenschaftsverfahren“ statt, im Zuge dessen ein örtlich zuständiger Notar als „Gerichtskommissär“ die Vermögenstransformation quasi aufzubereiten und zu managen hat. Dieses…