Zwischen dem Tod des Verstorbenen und der gerichtlichen „Einantwortung“ seines Nachlasses an die Erben findet in Österreich das so genannte „Verlassenschaftsverfahren“ statt, im Zuge dessen ein örtlich zuständiger Notar als „Gerichtskommissär“ die Vermögenstransformation quasi aufzubereiten und zu managen hat. Dieses…