Immer wieder finden sich in letztwilligen Verfügungen Auflagen und sonstige Schikanen, mit denen Erblasser auf ziemlich entlarvende Weise versuchen, ihre Herrschsucht über den Tod hinaus aufrechtzuerhalten. Innerhalb eines gewissen Rahmens ist dies rechtlich durchaus zulässig. Wird der Bogen allerdings überspannt,…

Das eigenhändige Testament ist billig, beliebt und brandgefährlich! Gleiches traf immer schon auf den Liebesbrief zu, vor dem der erfahrene Erbrechtspraktiker nicht minder zu warnen hatte, jedenfalls so lange noch die handschriftlich erstellte und gefertigte Version verbreitet war. Dadurch sind…