Es gehört nach wie vor zu den Eigenarten von Verlassenschaftsabhandlungen, dass sich so genannte „Kleinbetragssparbücher“ mit Einlagen unter EUR 15.000 ebenso, wie Bargeld, Schmuck, Münzen und andere „fungible“ Wertgegenstände häufig in erheblich geringerem Maße auffinden lassen, als in Anbetracht der…
Eines der am meisten verbreiteten Phänomene in Erbrechtsangelegenheiten ist der geradezu epidemische Schwund an Ersparnissen und beweglichen Wertgegenständen. Besonders häufig „verflüchtigen“ sich Münzen, Bargeld und Losungswortsparbücher, leider immer wieder auch mit tatkräftiger Unterstützung einzelner Banken, die sich später nur allzu…