Die romantisch klingende „Verzeihung“ hat nicht nur in Liebesbeziehungen, sondern auch in erbrechtlicher Hinsicht größte Bedeutung, weil sie Erbunwürdigkeit (§§ 539 und 541 ABGB), Enterbung (§ 773 ABGB) und Schenkungswiderruf wegen Undanks des Beschenkten auch auf Erbenebene (§ 949 ABGB)…

Seit 1811 kann ein Kind unter anderem gemäß § 768 Z 4 ABGB enterbt werden, „wenn es eine gegen die öffentliche Sittlichkeit anstößige Lebensart beharrlich führet“. Die seit rund 200 Jahren vorliegende Rechtsprechung zu dieser Norm bietet ein amüsantes Bild…