Sofern ein Ehegatte oder eingetragener Partner nicht rechtmäßig enterbt worden ist, gebühren ihm gemäß § 745 ABGB als gesetzliches Vorausvermächtnis das Recht, in der Ehe- oder Partnerschaftswohnung weiter zu wohnen, und die zum ehelichen oder partnerschaftlichen Haushalt gehörenden beweglichen Sachen,…