Wer als Angehöriger einer bewaffneten Macht an einem Kriege, einem kriegsähnlichen Unternehmen oder einem besonderen Einsatz teilgenommen hat, während dieser Zeit im Gefahrgebiet vermisst worden und seitdem verschollen ist, kann gemäß § 4 Todeserklärungsgesetz (TEG) für tot erklärt werden (so…

Trauer um einen geliebten Menschen lässt sich nicht in Geld bemessen und über finanzielle Zuwendungen auch nicht abmildern. Eine objektive Aufklärung der Todesursachen und in bestimmten Fällen der Zuspruch von Schadenersatz durch unabhängige Richter*innen trägt dennoch sehr wesentlich zur gesellschaftlichen…