205 Jahre lang, konkret von 01.01.1812 bis 31.12.2016 hat der Gesetzgeber in § 549 ABGB vorgesehen, dass „zu den auf einer Erbschaft haftenden Lasten … auch die Kosten für das dem Gebrauche des Ortes, dem Stande und dem Vermögen des…
205 Jahre lang, konkret von 01.01.1812 bis 31.12.2016 hat der Gesetzgeber in § 549 ABGB vorgesehen, dass „zu den auf einer Erbschaft haftenden Lasten … auch die Kosten für das dem Gebrauche des Ortes, dem Stande und dem Vermögen des…