Es gehört nach wie vor zu den Eigenarten von Verlassenschaftsabhandlungen, dass sich so genannte „Kleinbetragssparbücher“ mit Einlagen unter EUR 15.000 ebenso, wie Bargeld, Schmuck, Münzen und andere „fungible“ Wertgegenstände häufig in erheblich geringerem Maße auffinden lassen, als in Anbetracht der…

Es ist leider immer wieder zu beobachten, dass Banken, Leasingunternehmen, Vermieter und sonstige Vertragspartner von Verstorbenen den Todesfall zum Anlass nehmen, sich einseitig Vorteile zu verschaffen. Dies ist in den meisten Fällen nicht nur rechtswidrig, sondern auch deshalb besonders unfair,…