Gemäß § 776 ABGB kann der Pflichtteil letztwillig auf die Hälfte gemindert werden, wenn man mit der pflichtteilsberechtigten Person zu keiner Zeit oder zumindest über einen längeren Zeitraum vor dem eigenen Tod nicht in einem Naheverhältnis stand, wie es zwischen…

Gemäß § 776 ABGB kann der Pflichtteil letztwillig auf die Hälfte gemindert werden, wenn zwischen dem dies Verfügenden und einem Pflichtteilsberechtigten zu keiner Zeit oder zumindest über einen längeren Zeitraum vor dem Tod des Verfügenden kein Naheverhältnis bestand, wie es zwischen…

Leider hatten Tochter Lisa und Vater Rupert seit vielen Jahren kein gutes Verhältnis zueinander. Dies vor allem deshalb, weil Lisas Mutter ständig schlecht über ihren Vater sprach und auch den Kontakt zu ihm nie wirklich zuließ. Auf Drängen ihres Vaters,…

Vermögende Menschen plagt am Ende ihres Lebens häufig chronischer Argwohn. Nicht besser ergeht es ihren Angehörigen, die sich selbst möglichst optimal positionieren und nach dem Todesfall keine negativen Überraschungen erleben wollen. Erbrechtsspezialisten verstehen diese Symptome nur zu gut. Ist es…