Das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) sieht sieben Stufen vor, nach denen sich die Höhe des monatlichen (zwölfmal jährlich) gebührenden Pflegegelds bemisst. Entsprechend bedeutsam ist also die Einordnung Betroffener. § 4 Abs 2 BPGG normiert dazu folgende Rahmenbedingungen: Stufe 1: für Personen, deren…
Das Pflegegeld nach den Bestimmungen des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG) hat den Zweck, in Form eines Beitrags pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes…