Seong-Il B. Jun macht in einem lesenswerten Aufsatz „KI im Erbrecht“, ZErb 4/2026, 139, sehr nachvollziehbar darauf aufmerksam, dass KI-Dialoge und Prompts, sofern sie mit originell-schöpferischen Fähigkeiten in individuell-persönlicher Weise, also in entsprechender Schöpfungshöhe erstellt wurden, urheberrechtlich geschützt und damit…