Es gibt mit einer Ausnahme kein Argument gegen die Zweckmäßigkeit einer letztwilligen Verfügung: „Besser kein Testament als ein schlechtes!“ (Blog vom 09.10.2015). Die Gründe dafür und diverse Fallstricke wurden bereits in mehreren Blogbeiträgen thematisiert: „Ein >Danke< ist zu wenig!“ (07.02.2014)…
Ungeachtet der äußerst restriktiven Judikatur des Obersten Gerichtshofes sind Pflichtteilsvermeidungsstrategien im Umfeld von Privatstiftungen nach wie vor beliebt und verbreitet. Klarerweise versucht nun der seit 2008 erbschaftsteueramputierte österreichische Fiskus, sich wenigstens an die Fersen klagender Noterben zu heften und deren…