Wer klug ist, regelt seinen digitalen Nachlass im Rahmen einer letztwilligen Verfügung! Wer Erbe einer Person mit weitläufiger Social-Media-Nutzung ist, sieht sich (dennoch) häufig mit Nutzungshürden der Plattformbetreiber konfrontiert, denen man letztlich nur mit gerichtlicher Hilfe Herr zu werden vermag.…