Einfache Antwort: Niemand der bei Trost ist! Das OLG Frankfurt musste sich in seinem Beschluss vom 29.04.2025, 21 W 26/25, ZErb 10/2025, 390, allerdings – soweit ersichtlich – nicht mit Fragen der Testierfähigkeit des Verstorbenen befassen, sondern lediglich damit auseinandersetzen,…