Gemäß § 750 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) hat der Bund das Recht, sich eine Verlassenschaft anzueignen, wenn kein zur Erbfolge Berechtigter vorhanden ist und sie auch sonst niemand erwirbt (so genanntes „Heimfallsrecht“ nach alter Diktion). Mit anderen Worten bekommt…
Immer wieder kommt es vor, dass sich letztwillige Verfügungen „verflüchtigen“, jedenfalls so lange sie nicht von einem Rechtsanwalt, Notar oder Gericht registriert und dort hinterlegt, sondern in irgendeiner vermeintlich besonders geeigneten Dokumentenmappe oder Schublade verwahrt werden. Manchmal tauchen diese Schriftstücke…