Bis 31.12.2016 war für alle „fremdhändigen Verfügungen“ die mündliche Bekräftigung des Testators gegenüber drei Zeugen, „daß der Aufsatz seinen letzten Willen enthalte“ (§ 579 ABGB alte Fassung) absolute Gültigkeitsvoraussetzung. Seit 01.01.2017 wurde diese so genannte „Nuncupatio“ von einer schriftlichen Bekräftigung…

Bereits seit einer Entscheidung vom 13.11.1860 (GlU 1225) ist geklärt, dass Gehörlosigkeit kein Hindernis für die Errichtung eines fremdhändigen Testaments darstellt, soferne die verfügende Person im Stande ist, sich hinreichend verständlich zu machen. Da seit 01.01.2017 die bisher mündliche von…