Mietverträge, die unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fallen werden durch den Tod des Vermieters oder des Mieters nicht aufgehoben. § 14 MRG sieht weiters vor, dass bestimmte eintrittsberechtigte Personen nach dem Tod des Hauptmieters einer Wohnung in den Mietvertrag mit Ausschluss…