Nicht selten war bei betagten Verstorbenen bereits geraume Zeit vor ihrem Ableben ein Erwachsenenschutzverfahren (früher: „Sachwalterschaftsverfahren“) anhängig, woraus sich allenfalls Zweifel an der Testierfähigkeit im Zeitpunkt der Testamentserrichtung ableiten lassen könnten. Wichtige Anhaltspunkte dafür finden sich naturgemäß in den Behandlungsunterlagen…