Die Verjährung vernichtet potenzielle Erb- und Pflichtteilsansprüche unwiederbringlich. Umso bedeutsamer ist es für alle Beteiligten, die gesetzlichen Fristen zu kennen und taktisch im Auge zu behalten. Sie zwingen Anspruchsberechtigte, sich entweder mit den Erben und den von der verstorbenen Person…
Von der (angeblichen) Freigiebigkeit Verstorbener erfahren Erben häufig erst im Zuge ihrer Recherchen, nachdem sie zuvor in leeren Schubladen, Safes, Bankkonten und Wertpapierdepots vergeblich nach verschollenen Ersparnissen gesucht hatten. Die (angeblich) Beschenkten halten sich üblicherweise gerne bedeckt und geben sich…