Gemäß § 750 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) hat der Bund das Recht, sich eine Verlassenschaft anzueignen, wenn kein zur Erbfolge Berechtigter vorhanden ist und sie auch sonst niemand erwirbt (so genanntes „Heimfallsrecht“ nach alter Diktion). Mit anderen Worten bekommt…
Jeder Nachlass besteht aus mehr oder weniger spektakulären Bestandteilen, die der oder die Verstorbene im Laufe des Lebens angesammelt haben. Besonders begehrenswert wären neben Ersparnissen, Schmuck und Kunstwerken eigentlich auch persönliche Errungenschaften, wie etwa akademische Titel, Segel-, Piloten- und Führerscheine…
Das österreichische Verlassenschaftsverfahren hat eine lange, bis weit in die Monarchie zurückreichende Tradition. Ungeachtet aller historischen Umwälzungen, Erfahrungen und Novellen wurde bis heute sein rechtsfürsorglicher Charakter beibehalten. Das unterscheidet es beispielsweise vom deutlich schlanker und straffer gestalteten deutschen Nachlassverfahren (Erbscheinverfahren),…