Nicht jeder ist geeignet als Testamentszeuge. Die gesetzlichen Vorgaben sehen auch nach dem Inkrafttreten des Erbrechtsänderungsgesetzes 2015 (im Wesentlichen) per 01.01.2017 spezifische Anforderungen vor, die einen „fähigen Zeugen“ ausmachen. Diese betrafen und betreffen weiterhin hauptsächlich Mindestalter, geistige und körperliche Eigenschaften…

Bereits seit einer Entscheidung vom 13.11.1860 (GlU 1225) ist geklärt, dass Gehörlosigkeit kein Hindernis für die Errichtung eines fremdhändigen Testaments darstellt, soferne die verfügende Person im Stande ist, sich hinreichend verständlich zu machen. Da seit 01.01.2017 die bisher mündliche von…