Wer als Angehöriger einer bewaffneten Macht an einem Kriege, einem kriegsähnlichen Unternehmen oder einem besonderen Einsatz teilgenommen hat, während dieser Zeit im Gefahrgebiet vermisst worden und seitdem verschollen ist, kann gemäß § 4 Todeserklärungsgesetz (TEG) für tot erklärt werden (so…

Bei Todesgefahr oder drohendem Verlust der Testierfähigkeit, also in persönlichen Extremsituationen besteht die (sehr eingeschränkte) Möglichkeit, ein so genanntes „Nottestament“ mit reduzierten Formerfordernissen zu errichten. § 584 ABGB sieht dazu Folgendes vor: „(1) Droht aus Sicht des letztwillig Verfügenden unmittelbar…