Schon seit 1812, also mittlerweile rund 220 Jahren sieht § 948 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) vor, dass eine Schenkung widerrufen werden kann, „wenn der Beschenkte sich gegen seinen Wohlthäter eines groben Undankes schuldig macht“. Dabei wird „unter grobem Undanke ……

Papa Norbert schenkt seiner Lieblingstochter Lara zum Geburtstag seine Eigentumswohnung im Wert von rund € 400.000,00. Dies mit der Absicht, sie im Falle seines Todes gegenüber seiner zweiten Tochter Luise zu bevorzugen. Drei Jahre später stirbt Norbert – ohne Errichtung…