Nur Verschollene können nach dem Todeserklärungsgesetz (TEG) für tot erklärt werden. Darunter fallen „Untergetauchte“ nicht, wie der Oberste Gerichtshof in einer Entscheidung vom 25.01.2022, 4 Ob 214/21f, Zak 2022/159, 94 = NZ 2022/109, 365, klarzustellen hatte. Der österreichische Staatsbürger B*…

Verschollene können unter bestimmten Umständen nach dem Todeserklärungsgesetz (TEG) für tot erklärt werden. Gemäß § 1 TEG gilt als verschollen, wessen Aufenthalt während längerer Zeit unbekannt ist, ohne dass Nachrichten darüber vorliegen, ob er in dieser Zeit noch gelebt hat…