Gemäß § 776 ABGB kann der Pflichtteil letztwillig auf die Hälfte gemindert werden, wenn man mit der pflichtteilsberechtigten Person zu keiner Zeit oder zumindest über einen längeren Zeitraum vor dem eigenen Tod nicht in einem Naheverhältnis stand, wie es zwischen…
Mit welch erbrechtlichen Hürden Missbrauchsopfer zu kämpfen haben, lesen Sie in unserem heute erschienenen "DerStandard"-Community-Artikel "Als Kind missbraucht, beim Erben retraumatisiert". https://www.derstandard.at/story/2000144985369/als-kind-missbraucht-beim-erben-retraumatisiert Fotonachweis: Foto und Fotobearbeitung: Sonja Eichlberger, © Copyright 2023
Gemäß § 776 ABGB kann der Pflichtteil letztwillig auf die Hälfte gemindert werden, wenn zwischen dem dies Verfügenden und einem Pflichtteilsberechtigten zu keiner Zeit oder zumindest über einen längeren Zeitraum vor dem Tod des Verfügenden kein Naheverhältnis bestand, wie es zwischen…
Eine der umstrittensten, potenziell unfairsten und streitgeneigtesten Bestimmungen des österreichischen Erbrechts sieht in § 773a ABGB die Möglichkeit einer außerordentlichen Pflichtteilsminderung auf die Hälfte vor. Sie wird hauptsächlich von Vätern in Anspruch genommen, die sich ohnehin zu Lebzeiten nicht um…