Gemäß § 776 ABGB kann der Pflichtteil letztwillig auf die Hälfte gemindert werden, wenn zwischen dem dies Verfügenden und einem Pflichtteilsberechtigten zu keiner Zeit oder zumindest über einen längeren Zeitraum vor dem Tod des Verfügenden kein Naheverhältnis bestand, wie es zwischen…

Eine der umstrittensten, potenziell unfairsten und streitgeneigtesten Bestimmungen des österreichischen Erbrechts sieht in § 773a ABGB die Möglichkeit einer außerordentlichen Pflichtteilsminderung auf die Hälfte vor. Sie wird hauptsächlich von Vätern in Anspruch genommen, die sich ohnehin zu Lebzeiten nicht um…