Es gibt mit einer Ausnahme kein Argument gegen die Zweckmäßigkeit einer letztwilligen Verfügung: „Besser kein Testament als ein schlechtes!“ (Blog vom 09.10.2015). Die Gründe dafür und diverse Fallstricke wurden bereits in mehreren Blogbeiträgen thematisiert: „Ein >Danke< ist zu wenig!“ (07.02.2014)…

Österreich ist als Urlaubsland und Altersdestination äußerst beliebt. Die erbrechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich allerdings nicht unerheblich von anderen Ländern. Selbst dort, wo (kaum) Sprachbarrieren bestehen, wie etwa im Verhältnis zu Deutschland, sind bedeutsame Abweichungen zu berücksichtigen, die beim Ankauf einer…