Bestimmte eintrittsberechtigte Personen sind nach dem Tod des Hauptmieters einer Wohnung berechtigt, in den Mietvertrag einzutreten (siehe dazu den Blog vom 27.04.2018). Eintrittsberechtigt sind unter anderem (Enkel-)Kinder des bisherigen Mieters, sofern ein dringendes Wohnbedürfnis vorliegt und sie schon bisher im…