Immer wieder kommt es vor, dass Erblasser es nicht lassen können, ihre letztwilligen Vorgaben bis weit über lebende Angehörige hinaus zu erstrecken, indem sie sogar noch nicht gezeugte Personen in einem Testament, Vermächtnis oder Erbvertrag bedenken. Das erschwert nicht nur…

Die Vertretung und Verwaltung der Verlassenschaft steht gemäß § 810 Abs 1 ABGB grundsätzlich den Erben zu, sobald sie ihr Erbrecht hinreichend ausgewiesen und gültige Erbantrittserklärungen abgegeben haben, es sei denn, das Verlassenschaftsgericht trifft anderslautende Anordnungen. Werden hingegen keine oder…

Noch nicht gezeugte Personen sind in der gesetzlichen Erbfolge unbeachtlich. Sie können allerdings mit letztwilliger Verfügung bedacht werden, also etwa in einem Testament, in einem Vermächtnis oder einem Erbvertrag. Für sie ist durch das Verlassenschaftsgericht von Amts wegen oder auf…

Oft fällt es schwer, sich von einem ans Herz gewachsenen Gegenstand zu trennen, den man – wenn überhaupt – allenfalls nur vorübergehend oder jedenfalls noch nicht zu Lebzeiten aus der Hand geben möchte. Auch nach dem Tod soll das geliebte…